Sie können alle Verstöße melden, die von Beschäftigten unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.